Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Vertragsgegenstand
- 2 Geltung der Vertragsbedingungen
- 3 Gebühren
- 4 Mitgliedsausweise
- 5 Kündigung
- 6 Öffnungszeiten / Schließungen
- 7 Pflichten des Vermieters
- 8 Pflichten des Mieters
- 9 Mietgegenstände
- 10 Sicherheit
- 11 Persönliche Gegenstände
- 12 Beratung
- 13 Haftung
- 14 Datenschutz
- 15 Schlussbestimmungen
1 Vertragsgegenstand
- Die Firma "MAKERSPACE Rhein-Neckar UG (haftungsbeschränkt), Tom Dörr, Am Bubenpfad 2, 67065 Ludwigshafen am Rhein (kurz Vermieter), stellt den Mitgliedern Räumlichkeiten, Werkzeug und Maschinen zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Während der Erstellung des Mitgliedkontos erkennt jedes Mitglied die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Durch die Mitgliedschaft ist jedes Mitglied mit gültigem Ticket berechtigt, während der Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen und der Regularien die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Werkzeuge, sowie Maschinen des Makerspace Rhein-Neckar zu nutzen.
2 Geltung der Vertragsbedingungen
2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber dem Mitglied erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Es gilt ferner die Hausordnung, die zur Einsicht und Mitnahme ausliegt.
2.3 Die Vertragsdauer endet mit der Beendigung der Mitgliedschaft.
3 Gebühren
3.1 Beiträge in Form der Tickets sowie die Entgelte für Material oder Veranstaltungen sind im Voraus für die jeweilige Laufzeit zu bezahlen über den virtuellen Geldbeutel im Mitgliederbereich zu entrichten. Käufliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Vermieter beruft sich ggf. auf §§ 562 ff. BGB und weitere Bestimmungen des BGB und kann das Pfandrecht sofort ausüben. Das heißt, der Vermieter ist berechtigt durch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen sein Pfandrecht gegenüber dem Mitglied für die Gegenstände zu, die sich in den Vermietungsräumlichkeiten befinden.
3.2 Für Leistungen, die nach einer gewissen Zeit oder in regelmäßigen Abständen erfolgen, ist der Vermieter im Falle jeder mangels Kontodeckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Abbuchung, berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten, mindestens aber eine Pauschale von 3,00 € je Fall, zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.
3.3 Die Voraussetzungen für gewährte Ermäßigungen (Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, u.ä.) sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Der Vermieter behält sich vor, in diesem Fall den Beitrag auf den entsprechend günstigsten Normaltarif zu erhöhen. Das Mitglied hat ferner alle 12 Monate Nachweis zu erbringen, dass die weitere Gewährung der Ermäßigung gerechtfertigt ist. Erfolgt dies nicht, wird eine vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt und der monatliche Beitrag wiederum auf den entsprechend Normaltarif erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
3.4 Änderungen der Anschrift sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert das Mitglied die Mitteilung, hat es die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
4 Mitgliedsausweise
4.1 Die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der angebotenen Leistungen wird durch die Mitgliedernummer, die bei der Erstellung des Mitgliedsausweises erstellt wird dokumentiert. Der Erwerb einer Mitgliedschaft ist zwingende Voraussetzung zur Nutzung des Makerspace Rhein-Neckar. Zur ersten Autorisierung des Ausweises wird ein amtliches Dokument mit Lichtbild benötigt (Personalausweis, Führerschein, Reisepass). Minderjährige benötigen einen Bevollmächtigten, der sich stellvertretend ausweist, beaufsichtigt und die Haftung übernimmt. Ohne Mitgliedsausweis kann kein Zutritt gewehrt werden. Der Mitgliedsausweis erlischt mit Beendigung der Mitgliedschaft.
4.2 Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar.
5 Kündigung
5.1 Verträge können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Vertragsfestlaufzeit bzw. bei unbestimmter Vertragslaufzeit von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
5.2 Der Vermieter behält sich vor, bei unzumutbarem Verhalten eines Mitglieds oder bei erheblichen Verstößen gegen die AGB bzw. Hausordnung dessen Mitgliedschaft außerordentlich fristlos zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung durch den Vermieter entbindet den Mieter bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin nicht von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags.
5.3 Verlegt das Mitglied seinen Wohnsitz an einen Ort, der mehr als 50 km vom Betriebssitz des Makerspace Rhein-Neckar entfernt liegt, ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Mit der Kündigung ist eine behördliche Ab- und Anmeldebestätigung vorzulegen.
5.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Einhaltung der Frist ist die fristgerechte Absendung per Post oder Email oder die persönliche Abgabe des Kündigungsschreibens im Makerspace Rhein-Neckar maßgeblich.
6 Öffnungszeiten / Schließungen
6.1 Der Vermieter behält sich vor, in zumutbarer Weise und zumutbarem Umfang
- die Öffnungszeiten zu ändern,
- kurzfristige Schließungen im Falle technischer Revisionen oder Reparatur- und Wartungsarbeiten vorzunehmen,
- tageweise Teilbereiche oder den Betrieb insgesamt anlässlich von speziellen Veranstaltungen nach vorheriger Ankündigung zu schließen.
6.2 Das Mitglied hat diesbezüglich keinen Anspruch auf Minderung der Mitgliedsbeiträge, da diese Einschränkungen bereits in der Beitragskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt sind.
7 Pflichten des Vermieters
7.1 Der Vermieter stellt die in der Preisliste aufgeführten Werkzeuge gegen Entgelt zur Verfügung. Weiteres Werkzeug kann der Vermieter auf Anfrage zur Verfügung stellen, ein Anspruch hierauf besteht nicht.
7.2 Alle Preise und Konditionen werden dem Mieter transparent dargestellt und bei Bedarf erläutert.
8 Pflichten des Mieters
8.1 Den Anweisungen des Personals ist unbedingt und ohne Ausnahme Folge zu leisten.
8.2 Gefahrenübergang – Das Betreten der Mieträume (Werkstatt) geschieht auf eigene Gefahr, ganz gleich von wem und aus welchem Grund die Mieträume betreten oder benutzt werden. Grundsätzlich und ausnahmslos besteht in den gesamten Räumen Rauchverbot sowie ein Verbot für alkoholische Getränke. Die Nutzung bestimmter ausgewiesener Werkzeuge und Maschinen bedarf separater Erlaubnis, welche jeweils durch Unterweisung, Schulung oder Kenntnisnachweis durch den Vermieter erteilt wird. Auch nach erfolgter Einweisung verbleibt alle Verantwortung für die sachgemäße und sichere Handhabung des jeweiligen Geräts beim Mieter.
8.3 Eignung – Wer nicht die nötigen körperlichen oder geistigen Fähigkeiten besitzt, bestimmte Tätigkeiten auszuführen oder Einrichtungsgegenstände zu bedienen (bspw. durch Einfluss von Alkohol oder anderen Sucht- und Betäubungsmitteln) hat keinen Anspruch auf die Nutzung und kann unter entsprechenden Umständen der Werkstatt verwiesen werden. Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit müssen dies dem Vermieter bei Beginn der Mitgliedschaft unaufgefordert offenlegen und dürfen entsprechende Maschinen nur unter Aufsicht bedienen. Eine Nutzung einzelner Maschinen kann aus Sicherheitsgründen hierdurch untersagt werden.
8.4 Sauberkeit – Der Arbeitsplatz und die Werkzeuge sind in einwandfreiem Zustand und gereinigt nach Mietende an den Vermieter zu übergeben. Muss vom Vermieter eine Reinigung oder Entsorgung vorgenommen werden, so werden diese Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt und sind vor Verlassen der Mieträume sofort zu begleichen.
8.5 Herstellungsverbot – Es ist strengstens untersagt, Gegenstände, die gegen allgemeine ethische und moralische Grundsätze verstoßen (u.a. rassistisch, diskriminierend, Gewalt verherrlichend, eine Religionsgemeinschaft herabsetzend sowie Waffen und deren Zubehör) in den Makerspace Rhein-Neckar mitzubringen, zu bearbeiten oder dort zu fertigen.
8.6 Haftpflichtversicherung – Der Mieter muss über eine wirksam abgeschlossene Haftpflichtversicherung verfügen. Diese ist dem Vermieter auf Verlangen nachzuweisen.
9 Mietgegenstände
9.1 Der Mieter muss bei Entgegennahme von Werkzeugen oder Maschinen diese auf Beschädigung prüfen und eventuelle Beschädigungen oder Defekte sofort dem Vermieter melden. Der Mieter kommt für alle durch ihn entstandenen Schäden und Defekte an den Werkzeugen oder Maschinen des Vermieters oder auch an seinen eigenen mitgebrachten und benutzten Werkzeugen und Materialien auf.
9.2 Der Mieter trägt die Kosten für sämtliche durch ihn beschädigten Werkzeuge, Maschinen oder Einrichtungen (Wiederbeschaffungskosten).
9.3 Grundsätzlich ist mit dem Eigentum anderer, insbesondere des Vermieters, sorgfältig, gewissenhaft und pfleglich umzugehen.
9.4 Geliehene Werkzeuge und Maschinen sind ausschließlich im Makerspace Rhein-Neckar zu benutzen, außer es wurde schriftlich anders vereinbart. Jeder Diebstahl oder Versuch eines Diebstahls wird sofort zur Anzeige gebracht und mit unverzüglichem Hausverbot, sowie der Beendigung der Mitgliedschaft belegt.
9.5 Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass alle Werkzeuge, Maschinen sowie Einrichtungen zu jeder Zeit nutzbar sind. Dies ist beispielsweise bei einem Defekt, Reparaturvorgang oder Nutzung durch andere Mieter der Fall. Kann der Mieter wiederholt nicht auf bestimmte Teile zugreifen, so darf er dies gerne einbringen, sodass dieser Bedarf bei zukünftigen Anschaffungen berücksichtigt wird.
10 Sicherheit
10.1 Arbeitsschutz – Für ausreichenden Arbeitsschutz und Arbeitskleidung ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dies zu kontrollieren und kann bei Arbeitsunfällen nicht haftbar gemacht werden.
10.2 Nutzungssicherheit – Der Einsatz aller Werkzeuge und Maschinen ist nur zum bestimmungsmäßigen Gebrauch zulässig. Bei Unklarheiten in Bezug auf die sichere und sachgemäße Nutzung von Maschinen, Werkzeugen und Einrichtungsgegenständen ist von der Benutzung abzusehen oder müssen sich die entsprechenden Kenntnisse eigenverantwortlich angeeignet werden.
10.3 Brandschutz – Der Mieter ist verpflichtet, sich nach den Vorgaben des gesetzlichen Brandschutzes und den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen zu richten und seine Tätigkeit darauf einzustellen. Vorhandene Feuerlöscher sind gekennzeichnet und im Brandfall vom Mieter zu benutzen.
10.4 Gefahrstoffe – Austretende Gefahrstoffe und Flüssigkeiten sind unverzüglich wieder zu entfernen und in die vorgesehenen Behälter auf Anweisung einzulagern. Für falsche und unsachgemäße Einlagerungen von Schadstoffen und Flüssigkeiten in die Behälter übernimmt der Mieter die Kosten einer fachgerechten Entsorgung.
11 Persönliche Gegenstände
11.1 Die Unterbringung persönlicher Gegenstände des Mieters im Makerspace Rhein-Neckar erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung. Dies gilt auch für den Verbleib von Gegenständen an der Garderobe.
11.2 Der Einsatz selbst mitgebrachter Werkzeuge und Maschinen sind dem Vermieter anzuzeigen.
11.3 Mitgebrachte Werkstoffe, Abschnittreste und sonstiger Abfall sind vom Mieter vollständig mitzunehmen oder entsprechend zu entsorgen. Nach vorheriger Absprache können bestimmte Teile und Materialien (bspw. Holz und Metallreste) an den dafür vorgesehenen Plätzen deponiert werden. Andere Mieter können diese dann kostenfrei zur Weiterverarbeitung entnehmen.
12 Beratung
12.1 Der Vermieter kann nach seinem Dafürhalten oder auf Wunsch des Mieters, fachliche und sachkundige Beratung vornehmen. Einen Anspruch oder ein Recht darauf hat der Mieter jedoch nicht.
12.2 Eventuell mündliche oder auch tatkräftige Hilfestellungen durch den Vermieter oder dessen Beauftragten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
13 Haftung
13.1 Der Vermieter schließt jede Haftung für Personen- und Sachschäden aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Vermieters beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Vermieters beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf.
13.2 Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere eigener Werkzeuge aber auch Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.
14 Datenschutz
14.1 Der Vermieter erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die er unmittelbar von Ihnen oder über die Nutzung seiner Einrichtungen wie auch seiner Internetseiten erhält.
14.2 Der Vermieter versichert, dass sämtliche Daten seiner Mitglieder streng vertraulich behandelt werden und unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften ausschließlich für
- die Verwaltung des Mitgliedsvertrages,
- die Abwicklung der Mitgliedsbeiträge,
- die Übermittlung von neuen Angeboten und aktuellen Informationen durch den Newsletter des Makerspace Rhein-Neckar selbst verwendet werden.
14.3 Das Mitglied ist berechtigt, Auskunft über die gespeicherten Daten und kostenfreie Korrektur oder Löschung nach Vertragsende zu verlangen.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Nebenabreden – Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
15.2 Salvatorische Klausel – Sollten Teile des Vertrages / der AGB, aktuell oder zukünftig, unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
15.3 Änderungen der AGB – Der Makerspace Rhein-Neckar ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zu Gunsten des Mitglieds sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für das Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen des Makerspace Rhein-Neckar zumutbar ist. Der Makerspace Rhein-Neckar wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Das Mitglied kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber Makerspace Rhein-Neckar, Christian Engelhardt, Am Bubenpfad 2, 67065 Ludwigshafen widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam.
15.4 Gerichtsstand – Sofern das Mitglied kein Verbraucher ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Ludwigshafen am Rhein als vereinbart.
Stand der AGB 27.06.2017 V.1.1
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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